AGB

1. Allgemeines

Diese Liefer- und Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil dieser Bestellung/Kaufvertrages.

2. Preise

Die Preise sind Nettopreise ab Auslieferungslager ohne Verpackung und Versandkosten. Preiserhöhungen wegen Änderung unserer Einstandspreise, der Zölle, Frachtkosten und sonstiger Unkosten zwischen Bestellung und Lieferung gehen zu Lasten des Käufers.

3. Zahlungsbedingungen

Vorbehaltlich der Annahme des Verkäufers gelten die umseitigen Zahlungsbedingungen. Alle Zahlungen haben bar, spesenfrei und ohne Abzug geleistet zu werden. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers.

Bei Nichtkontokorrentverrechnung sind wir berechtigt, bei Zahlungsverzug eines Käufers, der Unternehmer ist, Zinsen und Zinseszinsen von jeweils 12 % p.a. bei vierteljährlicher Verrechnung zu beanspruchen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Überdies ist der Käufer in diesem Fall verpflichtet, sämtliche gerichtliche und außergerichtliche Kosten sowie Mahnspesen zu bezahlen.

Zahlungsverzug des Käufers berechtigt uns, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten. In solchen Fällen steht uns jedenfalls eine Abstandsgebühr von 15 % des Preises jener Lieferungen und Leistungen zu, hinsichtlich derer der Rücktritt erfolgt ist. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behalten wir uns das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor.

Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, das alle Zahlungen, die er leistet, zuerst auf Reparaturkosten, dann auf Ersatzteilforderungen, dann auf Zinsen und sonstige Nebengebühren und erst am Schluss auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, verrechnet werden. Der Eigentumsvorbehalt kann im Typenschein/Einzelgenehmigungsbescheid vermerkt werden und ist der Verkäufer berechtigt, diese Papiere bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher aus dem Kaufvertrag entstandenen Verpflichtungen des Käufers einzubehalten.

So ferne von dritter Seite auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstände gegriffen werden sollte, hat der Käufer hievon den Verkäufer sofort mit eingeschriebenen Brief zu verständigen. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kaufgegenstand vom Käufer auf den vollen Wert gegen alle Risiken zu versichern und die Versicherungspolizzen sind zu Gunsten des Verkäufers zu vinkulieren. Der Käufer hat die Kaufgegenstände zumindest auf einem umzäunten, oder mit einbetonierten Stahlbögen (Zwischenraum max. 1m, Höhe mind. 75 cm) Grundstück zu verwahren. Einfahrten müssen mit einem versperrbaren Tor oder einem gesicherten Schranken versehen sein. Der Käufer hat die Pflicht während des Eigentumsvorbehaltes die Kaufgegenstände in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Bei Zahlungsverzug sowie bei Verletzung einer sonstigen Vertragsbestimmung tritt Terminverlust ein. Eine Aufrechnung behaupteter Gegenforderungen des Käufers gegen den Verkäufer, mit offenen Forderungen des Verkäufers ist nicht zulässig.

5. Lieferung

Die Lieferfristen, falls sie nicht ausdrücklich fix vereinbart werden, sind freibleibend. Die Nichteinhaltung von zugesagten Lieferfristen der Lieferwerke, aus welchem Grunde immer, entbindet den Verkäufer auch seinerseits von der Einhaltung vereinbarter Lieferzeiten. Ansprüche des Käufers an den Verkäufer können in diesem Fall nur insofern anerkannt werden, als solche Ansprüche vom Lieferwerk gegenüber dem Verkäufer anerkannt werden. Die Lieferfrist beginnt mit dem Inkrafttreten des Vertrages, jedoch niemals vor Leistung der vereinbarten Anzahlung oder der ersten Rate. Im Falle einer vereinbarten Abänderung des Auftrages ist der Verkäufer berechtigt, den Liefertermin neu zu bemessen.

Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens drei Monate ab Bestellung als abgerufen.

Treten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Kostenerhöhungen infolge von Umständen ein, die nicht von unserem Willen abhängen, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend. Der Verkäufer behält sich Konstruktions- und Formänderungen während der Lieferzeit vor. Die Angaben in den Beschreibungen über Leistungen, Gewichte, Betriebskosten, Geschwindigkeiten, usw. sind als annähernde Angaben zu betrachten.

Ein Schadenersatzanspruch des Käufers wegen Nichterfüllung oder wegen Verzugs ist ausgeschlossen.

Die Lieferfirma/der Verkäufer behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, für den Fall, daß ihr nach Auftragsbestätigung Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Käufers bekannt werden, durch welche ihre Forderungen nicht mehr ausreichend gesichert werden

6. Erfüllungs- und Übernahmebedingungen

Eine rechtliche Bindung des Verkäufers tritt durch Annahme und Unterschrift der Bestellung ein.
Wird ein schriftlicher Auftrag von uns binnen 14 Tagen nicht schriftlich abgelehnt, gilt er als angenommen.

Hat der Kunde seine Vertragserklärung weder in den von uns für unsere geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von uns dafür auf einer Messe/Markt benützten Stand abgegeben, kann er von seinem Vertrag binnen einer Woche zurücktreten; die Frist beginnt mit dem Zustandekommen des Vertrages.

Das Rücktrittsrecht steht nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung angebahnt hat oder dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten vorangegangen sind.

Die Lieferung ist erfüllt, für Lieferungen ab Auslieferungslager des Verkäufers, bei Abgabe der Meldung der Versandbereitschaft. Der Käufer hat den Kaufgegenstand sofort nachdem er die Anzeige der Bereitschaft erhalten hat, am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und zu übernehmen. Für Lieferungen mit einem vereinbarten Zusendungsort, gilt die Lieferung ab dem Zeitpunkt des Abganges aus dem Auslieferungslager. Verzichtet der Käufer auf die Prüfung im Auslieferungslager ausdrücklich oder stillschweigend, so gilt der Kaufgegenstand bei Verlassen des Auslieferungslagers als ordnungsgemäß geliefert und angenommen. Alle Gefahren gehen zum Zeitpunkt der Erfüllung auf den Käufer über, der den notwendigen Versicherungsschutz selbst und auf eigene Kosten zu bewerkstelligen hat. Durch den Verkäufer wird ein Versicherungsschutz nur besorgt, soweit dies im Einzelnen ausdrücklich vereinbart wurde. Wird vom Verkäufer eine Abholfrist festgesetzt und diese vom Käufer überschritten, so kann eine Einstellgebühr verrechnet werden. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

7. Gewährleistung und Garantie

Das Lieferwerk leitet nur dem Erstkäufer des österreichischen Generalvertriebes gegenüber bei Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen, Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes, während der Dauer von 6 Monaten nach Lieferung, wobei auch schon innerhalb dieser Gewährleistungszeit die Gewährleistung endet, mit einer Betriebsdauer der Maschine von 250 Stunden. Die Gewährleistung wird nach Wahl des Lieferwerkes entweder durch Reparatur per porto- und frachtfrei eingesandter Teile oder durch Ersatz derselben, erfüllt. In allen Fällen werden nur Teile ersetzt, die einen Fehler im Werkstoff oder in der Werksarbeit aufweisen. Die Kosten des Rücktransportes, sowie die Zoll- und Frachtspesen für die in Gewährleistung ausgewechselten Teile sind vom Käufer zu tragen. Hingegen leistet das Lieferwerk nach Überprüfung und Anerkennung, einen Regiearbeitskostenersatz, so ferne die Reparatur in der Werkstätte eines Vertragshändlers durchgeführt wurde. Der Verkäufer erfüllt alle Gewährleistungsansprüche des Käufers insoweit, als diese vom Lieferwerk anerkannt und getragen werden. Ansprüche werden nur dann berücksichtigt, wenn diese sofort nach Feststellung des Mangels ordnungsgemäß schriftlich gerügt werden, längstens jedoch innerhalb von 14 Tagen und auf einem sogenannten Gewährleistungs-Antragsformular erfolgen.

Wir sind zur Reparatur oder zum Austausch mangelhafter Ware innerhalb angemessener Frist berechtigt. Dadurch erlischt ein Anspruch auf Vertragsaufhebung, Wandlung oder Preisminderung.

Jeder Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn der Käufer die Vorschriften über die Behandlung des Kaufgegenstandes (Betriebsanleitung) nicht befolgt und zeitgerecht durchführen lässt. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen, die auf Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert bzw. repariert worden ist. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Reifen, Schläuche, Filter, Schmiermittel, Dichtungen, die elektrische Beleuchtungsanlage oder sonstige Ausrüstung. Die Stellung von Gewährleistungsansprüchen entbindet den Käufer nicht von der vertraglich vereinbarten Zahlung. Dies gilt auch für Service und Ersatzteil-Fakturen. Jeder Gewährleistungsanspruch erlischt bei Zahlungsverzug des Käufers.

Das Lieferwerk gewährt eine freiwillige Garantie im Umfang der vom Lieferwerk beschriebenen Inhalte für den Kaufgegenstand im Ausmaß von einem Jahr, wobei auch schon innerhalb dieses Garantiezeitraumes die Garantie endet, mit einer Betriebsdauer der Maschine von 1.000 Stunden.

8. Rücktritt und Reklamationen

Der Kunde kann von seinem Vertrag zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung und ohne, dass er dies bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, wie z.B. Zustimmung Dritter, Aussicht auf steuerliche Vorteile oder öffentliche Förderungen oder einen Kredit, die wir im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt haben, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden, sobald für den Kunden erkennbar ist, dass die genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.
Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag wegen Lieferverzuges kann nach erfolglosem Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist erfolgen.

Der Rücktritt bedarf in jedem Fall der Schriftform, wobei auch die Zurückstellung dieses  Schriftstückes an uns oder unseren Beauftragten mit dem Vermerk genügt, dass der Kunde den Vertrag ablehnt. Absendung innerhalb der Frist genügt.

Reklamationen wegen angeblich nicht oder nicht vollständig erfolgter Lieferung sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Lieferscheines, schriftlich zu erheben. Hat der Kunde keinen Lieferschein erhalten, läuft die Frist ab Erhalt der Rechnung. Eine Verletzung dieser Verpflichtung verkürzt nicht das Recht des Kunden auf Gewährleistung, kann jedoch ein Mitverschulden begründen.

9. Sonstiges

Soweit einzelne Vertragsbestimmungen, aus welchem Grund immer, nicht zur Anwendung kommen, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen.
Zuständig für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus einem Geschäft ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich das  für  unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige Gericht. Vereinbart ist ausschließlich österreichisches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechtes sowie internationaler Kollisionsrechtsnormen.

Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind schriftlich an die Geschäftsführung zu richten.

Unsere Haftung ist auf Schäden beschränkt, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird.

Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erstellt. Nur schriftliche und entgeltliche Kostenvoranschläge sind verbindlich. Sofern aus verbindlichen Kostenvoranschlägen nichts anderes hervorgeht, sind wir an die darin enthaltenen Preisansätze einen Monat lang gebunden.

10. Datenverarbeitung

Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adressen, Telefonverbindungen und Geburtsdatum), die im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung bekannt sind oder künftig bekannt werden, für Zwecke der Kundenbetreuung und für Zwecke der unternehmensbezogenen Werbung verarbeitet werden, sowie an Adressenverlage und Direktwerbeunternehmen (nur als Dienstleister für eigene Werbeaktionen) und weiters zum Zwecke des Gläubigerschutzes an Kreditversicherungen, Kreditschutzverbände und Wirtschaftsauskunfteien übermittelt und überlassen werden. Auf Verlangen des Kunden wird ihm eine Liste dieser Unternehmen kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann seine Zustimmung zur Datenübertragung jederzeit schriftlich widerrufen. Dieser Widerruf hat keine Auswirkung auf das Grundgeschäft. Der Kunde ist verpflichtet, seine Aufnahme in eine Liste im Sinne des § 7 ECG („Robinsonliste“) unverzüglich bekannt zu geben.